Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hermes Logistik GmbH, Concorde Business Park 1, D1/7, 2320 Schwechat, Austria für den Versand von Paketen im Rahmen des Hermes PrivatPaketService
| 1. | Geltungsbereich |
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| 1.1 |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Logistik GmbH (im Folgenden „Hermes”) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber”) im Rahmen des Hermes PrivatPaketService in Österreich. Sie gelten für die Beförderung und die Zustellung von Paketen (im Folgenden Sendung(en) genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
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| 1.2 |
Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
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| 1.3 |
Es gelten die Vorschriften der §§ 425 UGB (Unternehmensgesetzbuch) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) ergänzend, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
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| 2. | Leistungsbeschreibung |
| 2.1 |
In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes
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| 2.2 |
Sendungen können an den Hermes PaketShops (im Folgenden „PaketShops”) zur Beförderung und Zustellung aufgegeben werden. An den PaketShops werden Sendungen zur nationalen Beförderung bis zu 31,5 kg Einzelgewicht, Sendungen zur internationalen Beförderung bis zu 25 kg Einzelgewicht übernommen. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
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| 2.3 |
Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
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| 2.4 |
Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfängers) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.
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| 2.5 |
Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden maximal zwei weitere Zustellversuche durchgeführt. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.
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| 2.6 |
Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
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| 2.7 |
Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u. a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist Hermes zur Ermittlung eines Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein Absender festgestellt, holt Hermes entweder die Weisung des Absenders ein, oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um gefährliche Sendungen handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt ist Hermes berechtigt, auf Kosten des Absenders die Sendung zu vernichten oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf Hermes die Inhalte nach Maßgabe von § 437 Abs. 2 UGB auch vernichten oder veräußern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
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| 3. | Vertragsverhältnis |
| 3.1 |
Ein Auftrag zur Beförderung (Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines Beförderungsvertrages) erfolgt entsprechend Ziff. 2.2 durch Übergabe einer bedingungsgerechten Sendung. Es steht Hermes frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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| 3.2 |
Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in Ziffer 2.2 dieser AGB oder den in der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt Hermes die Beförderung und den darauf gerichteten Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System der Hermes gelangt, ist Hermes berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist Hermes berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist Hermes berechtigt, eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von Hermes nachzuweisen.
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| 3.3 |
Hermes ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Hermes, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
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| 3.4 |
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe der Sendung(en) an Hermes ist ausgeschlossen.
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| 3.5 |
Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4. bzw. dieser AGB als durchgeführt.
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| 4. | Bedingungsgerechte Sendungen |
| 4.1 |
Hermes befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket nicht übersteigt.
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| 4.2 |
Nicht im Rahmen des Hermes PrivatPaketService angenommen werden:
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| 4.2.1 |
Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen,
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| 4.2.2 |
Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist,
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| 4.2.3 |
Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,
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| 4.2.4 |
Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind,
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| 4.2.5 |
Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,
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| 4.2.6 |
Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,
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| 4.2.7 |
Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,
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| 4.2.8 |
Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Paketstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen entnommen werden.
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| 5. | Preise |
| 5.1 |
Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht.
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| 5.2 |
Das zu entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber bei der Übergabe der Sendung(en) in bar zu entrichten.
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| 6. | Haftung |
| 6.1 |
Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 425 UGB (insbesondere §§ 429 ff. UGB), bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR. Hermes haftet gegenüber Unternehmern nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
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| 6.2 |
Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
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| 6.3 |
Im Übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Hermes verzichtet bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden (bei Neuware der Einkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer bzw. bei gebrauchter Ware der Zeitwert bzw. bei aus Anlass einer Internetauktion versandter Ware der Versteigerungspreis abzüglich MwSt.) unter 500,00 EUR pro Stück liegt.
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| 6.4 |
Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die gesetzlich geregelten besonderen Haftungsausschlussgründe berufen.
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| 6.5 |
Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
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| 6.6 |
Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Verlustvermutung schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
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| 6.7 |
Ansprüche aus dem Vertrag kann im Übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes unter Vorlage der Einlieferungsquittung geltend machen.
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| 6.8 |
Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 UGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem UGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 UGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.
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| 6.9 |
Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
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| 6.10 |
Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
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| 6.11 |
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) soweit dem zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
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| 7. | Datenspeicherung |
| 7.1 |
Alle persönlichen Daten werden von Hermes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz, behandelt.
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| 7.2 |
Hermes weist darauf hin, dass Hermes sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Subauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Hermes befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
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| 7.3 |
Hermes und deren Systempartner setzen elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichern deshalb die Daten die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z. B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
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| 8. | Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht und Teilwirksamkeit |
| 8.1 |
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Wien.
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| 8.2 |
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahekommt.
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| 8.3 |
Für Streitigkeiten aus auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnisse gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
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Stand: 11. November 2011
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Verpackungsrichtlinien.
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